Studentische Digitale Vollversammlung am 17.08.2020

Am 17.08.2020 ab 16:30 (Beginn 17:00) findet die erste digitale studentische Vollversammlung an der HBK statt!

Zugreifen könnt ihr über StudIP: Loggt euch unter https://studip.hbk-bs.de/ mit eurer id-Nummer und Passwort ein, Sucht nach „Vollversammlung“. Der Name der Veranstaltung lautet „Gremium: Studentische Vollversammlung Digital“. Dann „Zugang zur Veranstaltung“ – „Zur Veranstaltung“ – „Meetings“ – Meeting „Studentische Vollversammlung Digital“.

Weitere Infos zum Ablauf und die Liste der geplanten Themen findet ihr in der Mail vom StuPa-Vorstand vom 10.08.2020.

Nothilfefonds des Fördererkreises

Update: Eine Zweite Antragsrunde wurde gestartet. Ihr könnt eure Anträge auf Nothilfe durch den Fördererkreis bis zum 15.11.2020 einreichen.

Wichtig: Bitte schreibt nicht an den AStA. Alle Fragen und Anträge unbedingt und ausschließlich an nothilfe@hbk-bs.de. Nur so kann die Anonymität der Antragsteller*innen gewährleistet werden.
Important: Please do not contact us directly. All questions and applications only and exclusively to nothilfe@hbk-bs.de. Only then can we ensure anonymity of the applicants.

Liebe alle Studierende!

Der Fördererkreis der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig e.V. hat freundlicherweise einen Nothilfefonds für finanziell besonders stark von der Corona-Pandemie getroffene Studierende eingerichtet. Für diese Nothilfe können sich alle Studierenden bewerben, die nachweislich durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind.

Solltet ihr euch in einer finanziellen Notlage befinden, die nicht als direkte Auswirkung der Corona-Pandemie verstanden werden kann, empfehlen wir euch, bei der Sozialberatungsstelle des Studentenwerks OstNiedersachsens vorstellig zu werden. Alle Informationen und Sprechzeiten findet ihr hier.

Im Anhang findet ihr die vom AStA erarbeiteten Vergaberichtlinien und den ebenfalls vom AStA erarbeiteten Antrag auf Zuwendung aus dem Nothilfefonds des Fördererkreises der HBK Braunschweig e.V. Wir haben uns Mühe gegeben den Antrag so niedrigschwellig wie möglich zu halten, um vor allem auch denjenigen Studierenden helfen zu können, die von anderen Hilfsprogrammen nicht berücksichtigt werden.

Das Geld soll nach einem Sozialmodell vergeben werden. Das heißt, dass es nicht eine bestimmte Anzahl an Zuwendungen in einer bestimmten Höhe geben wird. Stattdessen vermerkt ihr in eurem Antrag die Höhe des Betrages, welchen ihr voraussichtlich zur Überwindung eurer Notlage benötigt. Dieser Wert darf 800€ nicht übersteigen.

Du fühlst dich angesprochen und möchtest einen Antrag stellen? So geht es:

  1. Lies die Vergaberichtlinien im Anhang durch.
  2. Fülle den Antrag im Anhang aus.
  3. Sende den ausgefüllten Antrag und deine Kontoauszüge der letzten 4 Monate (aller Konten, inklusive PayPal), bis zum 05.09.2020 (Update: für zweite Antragsrunde bis zum 15.11.2020) an nothilfe@hbk-bs.de

Bitte beschreibe uns im Antrag detailliert wie sich deine finanzielle Situation durch die Corona-Pandemie verschlechtert hat. Gib bitte außerdem an ob du bereits andere Hilfen beantragt hast, ob diesem Antrag stattgegeben wurde, und ggf. warum du nicht berücksichtigt wurdest.

Die Anträge werden nach Ablauf der Frist im AStA, ohne Ansicht des Namens der antragstellenden Person, besprochen und entschieden. Sollte euer Antrag angenommen werden, werden eure Daten zur Nachvollziehbarkeit intern im AStA gespeichert. Name und Kontodaten werden, zwecks Überweisung, an den Fördererkreis übermittelt und dort in der Buchhaltung vermerkt. Sollte euer Antrag abgelehnt werden, werden eure übermittelten Daten gelöscht sobald wir euch über die Ablehnung informiert haben.

English

Dear all students!

The Fördererkreis der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig e.V. kindly set up an emercency aid fund to help students that have been financially affected by the corona pandemic. All students at HBK Braunschweig, that can prove to be in financial distress as a direct consequence of the corona pandemic, can apply.

Should you be struggling financially for other reasons than due to the pandemic please do not apply. We recommend you to contact the social helpdesk at Studentenwerk OstNiedersachsen instead. All information and office hours can be found here.

The application form and guidelines for distibution of the Fördererkreis funds that the general students committee (AStA) prepared are attached to this mail. We tried to make the application process as simple as possible. We designed the guidelines so that the funds are easily accessible for every one, and to especially help students that do not qualify for other financial relief programs.

The money will be given out based on a social model. That means you can choose yourself which amount you want to apply for (up to 800€). You will tell us in your application how much money you need to overcome your financial crisis.

You can prove to be in financial distress due to the corona pandemic and would like to apply for financial help from the emergency aid fund of the Fördererkreis? These are the next steps:

  1. Read the application guideline
  2. Fill out the application form.
  3. Send your application and bank account statements of the last 4 months (all bank accounts including PayPal) until 05.09.2020 (Update: For second round of applications until November 15, 2020) to nothilfe@hbk-bs.de

In your application please detail how your financial situation changed due to the corona pandemic. Please also note whether you applied for other financial relief programs and whether or not, and why you did not receive them.

The applications will only be reviewed by the AStA after the deadline has ended. During the review process your application remains anonymously and we will only be looking at your statements.

Once the application has been approved we will contact the Fördererkreis for distribution of the funds. Your personal information and data will be stored internally with the AStA. Only your name and bank account details will be shared with the Fördererkreis which stores them for bookkeeping.
If your application is rejected we will delete all personal information and data that you sent us after you have been notified of the rejection.

Juli-Update zum Härtefallantrag

Zum von uns im Mai vorgeschlagenen Härtefallantrag zur Corona-bedingten Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020 auf das Studienguthaben gibt es Neuigkeiten.

Anträge nur mit dem Vordruck der LAK-Niedersachsen werden aufgrund eines Erlasses des Ministeriums abgelehnt. Das I-Amt verschickt in diesen Fällen standardisierte Ablehnungsbescheide. Auf politischer Ebene hat sich in Niedersachsen diesbezüglich momentan auch noch nichts getan. Dennoch besteht die Möglichkeit einen (ggf. korrigierten) Antrag einzureichen. Beachtet dafür bitte diese Punkte:

  1. Es ist nötig, dass ihr für euren Einzelfall die studienzeitverlängernden Auswirkungen konkret glaubhaft macht (ohne Nachweise). Der Antrag kann per E-Mail gestellt werden. Weitere Informationen findet ihr auf der Seite des I-Amts.
  2. Ein Härtefallantrag kann nur von Studierenden gestellt werden, die entweder bereits Langzeitstudiengebühren zahlen oder im nächsten Semester langzeitstudiengebührenpflichtig werden. Sollte dies nicht der Fall sein, empfehlen wir euch, zunächst für euch selbst ggf. Notizen über die studienzeitverlängernden Auswirkungen der Corona-Pandemie zu machen. Solltet ihr zu einem späteren Zeitpunkt langzeitstudiengebührenpflichtig werden, könnt ihr dann einen Härtefallantrag stellen.

Was ist eigentlich mit den Semesterbeiträgen?

Folgende Frage wurde uns seit Beginn des Semesters häufig gestellt: Können finanziell angeschlagene Studierende die Semesterbeiträge zurückbekommen oder kann es eine allgemeine Rückerstattung für alle geben?
Das finden wir an sich eine gute Idee. Die Antwort auf die Frage ist allerdings leider so komplex wie unzufriedenstellend.

Grundsätzliches

Eine generelle Rückerstattung von Semesterbeiträgen verursacht einen enormen Verwaltungsaufwand und es ist unklar, ob an das logistisch überhaupt machbar wäre. In jedem Fall würden wir als AStA stattdessen lieber die Beiträge für das kommende Semester anpassen. Dass das nicht ganz gerecht ist für die Leute, die die Uni verlassen, ist uns klar. Leider sehen wir aktuell keine andere Möglichkeit.

Die Semesterbeiträge, die wir erheben sind Solidarbeiträge, es besteht also ein Zwang, die Beiträge zu zahlen. Nur dadurch, dass jede*r den Beitrag zahlt, wird es insgesamt günstiger für alle. Aufgrund dieses Prinzips ist eine Rückerstattung der Beiträge absichtlich nur bei bestimmten Fällen vorgesehen.

Viele Beiträge können noch rückwirkend erstattet werden, wenn ein Urlaubssemester beantragt wurde. Die Rückerstattung der Semestertickets ist darüber hinaus nur möglich, wenn sich der*die betreffende Studierende nachweislich 120 zusammenhängende Tage nicht im Geltungsbereich aufhält. Mehr Infos stehen auf der Seite des I-Amts

Semesterbeiträge, die der AStA erhebt

  1. Das VRB-Semesterticket (ÖPNV Braunschweig) wird vermutlich noch von einigen genutzt, das Angebot seitens des VRB ist da. Solange der Verkehr nicht eingestellt wird, ist eine Rückerstattung gerade nicht realistisch.
  1. Im Vertrag zum landesweiten Semesterticket sind bereits Preisentwicklungen über mehrere Jahre geregelt. Sollte das Angebot dieses Semester weniger genutzt werden, bleibt der Preis in den Folgesemestern stabil anstatt kontinuierlich anzusteigen. Dennoch: Eine teilweise Rückerstattung des landesweiten Semestertickets wurde in der VLAK (dem Treffen aller Semesterticket-Referent*innen aller AStAs in Niedersachsen/Bremen) besprochen und im Gespräch mit der NITAG (Niedersachsentarif GmbH) thematisiert. Dabei gibt es allerdings noch zwei große Problemfelder:
  • Die NITAG kann nur bedingt für ihre Mitglieder (also die verschiedenen Verkehrsverbünde) sprechen. Die einzelnen Verkehrsbetriebe könnten das Vorhaben auch ablehnen.
  • Am Landesweiten Semesterticket beteiligen sich sehr viele Studierendenschaften mit jeweils unterschiedlichen hochschulinternen Regeln. An einigen Hochschulen stehen die Beiträge für das nächste Semester schon lange fest.
  1. Die AStA-Beiträge sind zur Erfüllung unserer Aufgaben unbedingt notwenig, wir besitzen keine anderen Einnahmen. Die Beiträge werden trotzdem zum Wintersemester verringert, da der AStA noch Überschüsse aus dem letzten Jahr hat.
  1. Beim Kultursemesterticket lohnt sich der Aufwand einer Rückerstattung nicht wirklich. Es handelt sich lediglich um 2€ pro Studierende*r und Semester. Die Theater haben anscheinend auch wieder geöffnet.

Semesterbeiträge, auf die wir keinen Einfluss haben

  1. Die allgemeine Verwaltungsgebühr wird vom Land erhoben, um die Staatsausgaben für Hochschulen zu entlasten. Das Geld geht nicht direkt an die Hochschulen, sondern fließt in den Landeshaushalt. Die Bereitschaft des Landes Niedersachsen, den Hochschuletat mit Steuermitteln, geht deutlich zurück. Der Etat der Hochschulen wurde gerade erst gekürzt. Um den Verwaltungskostenbeitrag zu. senken, wäre eine Änderung des NHG im Landtag notwendig.
  1. Der Studentenwerksbeitrag wird für die Arbeit der Studentenwerke aktuell dringend benötigt. Andere Einnahmen (Miete aus Wohnheimen, Mensaeinnnahmen) sind drastisch zurück gegangen. Die finanzielle Situation der Studierendenwerke in Niedersachsen war bereits vor der Krise problematisch.  Auch hier muss das Land oder der Bund dringend mehr Geld zur Verfügung stellen.
  2. Langzeitstudiengebühren können durch einen Härtefallantrag (siehe unsere letzten beiden Blogposts) vermieden werden. Den Antrag stellt ihr entweder per Post oder Mail beim Immatrikulationsamt. Die Musteranträge der LAK werden von den meisten Unis jedoch nicht mehr akzeptiert. Stattdessen sollt ihr individuell eure persönlichen Umstände darlegen und erklären, weshalb euch wegen der Coronapandemie in diesem Semester „unbillige Härte“ widerfahren ist.

Härtefallantrag Sommersemester 2020

28.07.2020: Bitte beachtet unser Juli-Update zum Härtefallantrag. Einige Inhalte dieses Beitrags sind mittlerweile veraltet.

Das erste digitale Sommersemester ist für dich durch die Covid-19 Pandemie nur bedingt studierbar?
Als Lösung für dieses Problem nennt die Bundesregierung die Möglichkeit einen Härtefallantrag zu stellen.

Die LAK (Landes ASten Konferenz) hat uns allen einen solchen Antrag vorformuliert. Wenn einer der aufgeführten Punkte auf dich zutrifft, bist du definitiv berechtigt, diesen Antrag zu stellen. Du findest ihn hier http://www.lak-niedersachsen.de/wp-content/uploads/2020/05/Härtefallantrag-der-LAK.pdf

Ausfüllen, unterschreiben und an das Immatrikulationsamt der HBK Braunschweig adressiert in den Briefkasten werfen. Der befindet sich vor dem kleinen Parkplatz zum Verwaltungsgebäude, ein wahrliches Kunstwerk aus der analogen Steinzeit und einen Besuch wert, by the way. (Wenn nötig geht die Antragstellung auch per Mail von deiner offiziellen Adresse „Du“@hbk-bs.de)
Du ersparst dir dadurch, dass dieses Semester auf die Regelstudienzeit deines Studienguthabens angerechnet wird.

Im besten Fall bestimmt die niedersächsische Landesregierung ein Solidarsemester für alle (https://solidarsemester.de/). 
Im schlechtesten Fall müssen die Hochschulen alle Anträge einzeln prüfen. In jedem Fall kannst du diese Möglichkeit nutzen, auch um zu zeigen, dass viel mehr Studierende betroffen sind, als von der Landesregierung angenommen. 
Scheu dich nicht einen Antrag auszufüllen (Name, Studienfach, Matrikelnummer und Unterschrift) – hoffentlich wird so das Ausmaß der Notlage für die politischen Entscheidungsträger*innen sichtbar.

Falls du noch fragen hast, gibt’s hier die FAQs:

Warum sollte ich einen Antrag stellen?
Bei einem bewilligten Antrag wird das aktuelle Semester nicht auf dein Studienguthaben angerechnet. Das heißt, dass du ein Semester mehr hast, bevor du Langzeitstudiengebühren (500 Euro zusätzlich!) zahlen musst. 

Was ist, wenn ich bereits Langzeitgebühren zahle?
Solltest du schon Langzeitgebühren zahlen, könntest du bei einem bewilligten Antrag auch das Recht auf eine Rückerstattung dieser bekommen!

Kann ich trotz Antrag Prüfungen absolvieren? 
Ja es ist möglich Prüfungen zu absolvieren, da dieser Antrag sich ausschließlich auf das Studienguthaben bezieht und du nicht beurlaubt bist.

Hat der Antrag irgendwelche Nachteile? 
Nein

Erhalte ich durch einen bewilligten Antrag automatisch länger Bafög?
Da sich der Antrag nur auf das Studienguthaben auswirkt, nicht direkt. Falls sich dein Studium jedoch Coronabedingt verzögern sollte, kannst du dies dem Bafög mitteilen und es wird im Einzelfall entschieden, ob eine Verlängerung der Förderung bewilligt wird. Hier kann ein bewilligter Antrag sicher unterstützend wirken.

Wo muss ich den Antrag abgeben?
Der Antrag muss bei deinem zuständigen Immatrikulationsamt abgegeben werden. Viele Immatrikulationsämter akzeptieren auch einen Antrag per Mail. Achte jedoch darauf, dass dieser in jedem Fall unterschrieben ist!

Wenn du noch mehr Informationen möchstest, die Seite der LAK ist hier zu finden:
https://www.lak-niedersachsen.de/2020/05/aufruf-zum-haertefallantrag-zur-nichtanrechnung-des-sommersemester2020/

Du hast noch andere Fragen zum Online Studium allgemein in diesem Semester?
Dann check die Corona Info Page der HBK: https://www.hbk-bs.de/aktuell/corona/