Semesterticket

Allgemeines zur Nutzung und den Kosten

Seit Einführung der HBK-Card gilt diese auch als euer Semesterticket. Voraussetzung dafür ist eine Validierung für das entsprechende Semester an einer der Validierungsstationen. Die Validierungsstationen befinden sich in der Regel in Gebäude 16, zwischen I-Amt und Poststelle oder im 1. OG von Gebäude 21 (ZKI).

Während Schließung der Hochschulgebäude aufgrund der Corona-Pandemie ist innerhalb der auf der HBK-Website angegebenen Öffnungszeiten eine Validierung am Eingang zum Geb. 16 möglich. (Stand: 12.10.2020)

Kosten für das Sommersemester 2021

Die Beiträge für das Semesterticket werden jedes Semester im Rahmen der Rückmeldung gezahlt. Sie betragen momentan

  • 100,00 € für den Verbundtarif Braunschweig (VRB), sowie
  • 87,99 € für das Semesterticket Niedersachsen/Bremen.

Die Strecken (ab WiSe 2019/20)

Das Semesterticket für Studierende der HBK Braunschweig umfasst Strecken des Verbundtarifs Region Braunschweig (VRB) sowie des landesweiten Semestertickets Niedersachsen/Bremen.

Verbundtarif Region Braunschweig (VRB)

Busse und Straßenbahn (Tram) dürfen im VRB-Bereich genutzt werden:

  • Landkreis Gifhorn
  • Stadt Wolfsburg
  • Landkreis Helmstedt
  • Stadt Braunschweig
  • Landkreis Peine, Bahnhöfe Hämelerwald/Dedenhausen
  • Stadt Salzgitter
  • Landkreis Wolfenbüttel
  • Landkreis Goslar (inkl. Tarifzone 90 Bad Harzburg)

Eine Karte des Geltungsbereichs als PDF findet ihr unter https://www.vrb-online.de/fileadmin/pdf/2020_Tarifzonen_40_mit_Schienennetz.pdf

Landesweites Semesterticket Niedersachsen/Bremen

Dieses Ticket berechtigt zur Fahrt

  • in allen Nahverkehrszügen (RE, RB, S- und Regio-S-Bahn) und im IC/EC auf der Strecke Bremen Hbf – Norddeich Mole/ Emden Außenhafen
  • ausschließlich in der 2. Wagenklasse,
  • im Geltungzeitraum, der auf dem Semesterticketausweis vermerkt ist,
  • in ganz Niedersachsen und Bremen, sowie einzelnen Strecken darüber hinaus.
Visualisierung des Streckennetzes des Semesterticket Niedersachsen/Bremen - Stand Wintersemester 2019/2020

Weitere Informationen zum Landesweiten Semesterticket Niedersachsen/Bremen und eine Streckenkarte sind auf der Internetseite www.dein-semesterticket.de zusammengestellt.

Befreiung von der Beitragspflicht zum Semesterticket

Eine Befreiung von der Beitragspflicht zum Semesterticket ist nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich:

  1. Vorliegen einer Schwerbehinderung und dadurch Anspruch auf unentgeltliche Beförderung entsprechend § 145 Abs. 1 SGB IX bzw. § 228 Abs. 1 SGB IX
  2. Urlaubssemester
  3. Verpflichtendes Praxis- und/oder Auslandssemester
  4. Zahlung des Beitrags an einer anderen Hochschule (z. B. bei Bachelor Medienwissenschaften)
  5. Aufenthalt von mehr als 120 zusammenhängenden Kalendertagen zu Studienzwecken (z. B. Praktikum) außerhalb des Geltungsbereichs der Semestertickets.

Für alle Fälle sind entsprechende Nachweise erforderlich. Für Fall 5 ist eine aktuelle Meldebescheinigung sowie ein Nachweis der Erfüllung des Studienzwecks (z. B. von Praktikumsstelle) erforderlich.

Der Antrag auf Befreiung sollte vor Ablauf der Rückmeldefrist beim I-Amt gestellt werden, spätestens jedoch innerhalb der ersten zwei Monate eines Semesters. Später eingehende Anträge werden abgelehnt.

Im Falle einer Bewilligung des Antrags erfolgt entweder ein entsprechend reduzierter Beitragsbescheid oder eine Erstattung/Verrechnung durch das I-Amt.

Hinweis: Auch wenn das für das I-Amt auszufüllende Formular an den AStA adressiert ist, müsst ihr dieses an das I-Amt übermitteln.

Häufige Fragen

Darf ich mit dem Semesterticket in Hannover die Busse oder Stadtbahn (Straßenbahn/U-Bahn) benutzen?
Nein. Lediglich im VRB-Bereich (siehe oben) darf der ÖPNV benutzt werden.

Darf ich mit dem Semesterticket die S-Bahn Hannover benutzen?
Ja, die von DB Regio betriebene S-Bahn Hannover darf genutzt werden. Jedoch nicht die von Üstra betriebenen „Stadtbahnen“ (Straßenbahn/U-Bahn).

Darf ich ein Fahrrad mitnehmen?
Nein, die Mitnahme von Fahrrädern ist momentan nicht im Semesterticket einbegriffen.

Darf ich den IC/ICE benutzen?
Nein, bis auf diese Ausnahme: Der IC/EC zwischen Bremen und Norddeich Mole bzw. Emden Außenhafen darf genutzt werden.

Wie kann ich nach Hamburg fahren?
Am einfachsten von Braunschweig Hbf. mit der RB47 nach Uelzen und dann umsteigen in den RE3 nach Hamburg Hbf (Dauer ca. 3 h).

Der Validierungsaufdruck auf meinem Ticket ist nur noch schlecht zu lesen. – Was kann ich tun?
Dies ist leider ein bekanntes Problem mit den Karten, worauf wir wenig Einfluss haben. Die Karten sollten möglichst selten aus der Hülle genommen werden. Nehmt am besten zusätzlich zur HBK-Card immer eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit, die ihr dann zusätzlich vorzeigen könnt. Ein weiterer Hinweis ist, von den Karten direkt nach der Validierung ein Foto mit lesbarem Validierungsaufdruck zu erstellen, was dann zusätzlich zur Karte vorgezeigt werden kann (dies gilt nicht als Ersatz!).

Ich habe meine HBK-Card verloren – wie erhalte ich eine neue?
Um eine neue HBK-Card anfertigen zu lassen, geht Ihr bitte zum Service-Desk der ZKI. Für die Anfertigung einer Ersatzkarte wird eine Gebühr in Höhe von 20 Euro erhoben, dafür erhaltet Ihr ein Einzahlungsbeleg. Die zahlt Ihr bar in der Poststelle ein. Gegen Gebührenquittung und vorzeigen von Perso oder Reisepass bekommt ihr eine neue HBK-Card.

Kann eine Verbindung nach X zum Semesterticket hinzugefügt werden?
Die zwei Verträge, die die Studierendenschaft der HBK momentan mit den Verkehrsgesellschaften geschlossen hat (und die für andere Studierendenschaften in Niedersachsen bzw. dem VRB-Bereich identisch sind), sehen keine individuelle Erweiterung des Streckennetzes für einzelne Hochschulen vor. Die einzige Möglichkeit wäre, zusätzliche Individualverträge mit einzelnen Verkehrsunternehmen auszuhandeln, was für die Verkehrsunternehmen und den AStA einen sehr hohen Verwaltungsaufwand (insbesondere in der semesterweisen Abrechnung) darstellen würde. Verhandlungsversuche zur (Wiederaufnahme der) Verbindung nach Halle bzw. über eine Verbindung nach Berlin verliefen im Sande (Stand 2019).

Ich benutze das Semesterticket nicht – kann ich mich von der Zahlung des Beitrags befreien lassen? – Warum nicht?
Eine Befreiung ist im Allgemeinen nicht möglich. Die wenigen Fälle, in denen es möglich ist, sind oben aufgelistet. Nur weil alle Studierenden den Beitrag zahlen, kann das Semesterticket verhältnismäßig günstig angeboten werden (Solidaritätsprinzip). Die obigen Befreiungsgründe sind in den Verträgen mit den Verkehrsunternehmen festgelegt. Der AStA darf sich nicht über diese Vorgaben hinwegsetzen.

Wer entscheidet über das Semesterticket?
Als gewählte Vertreter der Studierendenschaft entscheidet das Studierendenparlament (StuPa) der HBK über den Abschluss von Semesterticket-Verträgen mit den Verkehrsunternehmen. In der Regel wird zuvor über eine Online-Abstimmung oder auf einer studentischen Vollversammlung ein Meinungsbild eingeholt, nach dem sich das StuPa richtet. Der AStA beteiligt sich vorab an den Vertragsverhandlungen und übernimmt oranisatorische Aufgaben wie die Abrechnung und das Bereitstelllen von Infos für die Studierenden.