Änderung für Studierende durch Steuervereinfachungsgesetz

 
Das Steuervereinfachungsgesetz wird zum 1. Januar in Kraft treten – mit einer relevanten Änderung für die Studierenden. Bisher mussten die Studierenden, so ihre Eltern Kindergeld für sie bezogen haben, ein bestimmte Einkommensgrenze beachten. Wurde diese überschritten, dann ist der Kindergeldanspruch der Eltern erloschen. Das ändert sich nun: In den meisten Fällen erfolgt beim Kindergeld ab 1. Januar 2012 keine Anrechnung der Einkünfte mehr.