Informationen zur Rückmeldung zum Winter-Semester 1112

Das I-Amt hat uns gebeten Infos zur Rückmeldung zum WiSe weiterzugeben: Bitteschön!

Die Rückmeldefrist für das Wintersemester 2011/12 beginnt am 04.07.2011 und endet am 22.07.2011
Die Informationen zur Rückmeldung finden Sie im Anhang und auf der Homepage unter http://www.hbk-bs.de/studium/immatrikulationsamt/rueckmeldung/

Bitte denken Sie auch an die Abgabe der Erklärung zu Kenntnisnahme der Sicherheitsbestimmungen. Auf der Homepage finden Sie die Erklärung unter
http://rzlpws50.hbk-bs.de/~vogt/sicherheit/ . Von dieser Seite aus können Sie die Erklärung auch per E-Mail abgeben. Bitte beachten Sie die Hinweise zu Wegeunfällen und Unfällen innerhalb der HBK. 

Zusätzlich gibts alle Informationen komprimiert als PDF. >>> Zum Download!

Neues zum Flowmarkt

Am Sonntag, 26.06. von 14:00 – 19:00 Uhr findet der erste studentische Flowmarkt im Weidenhof der HBK statt – wenn Ihr einen Stand mit Trödel, Kunst oder Essen machen wollt könnt Ihr euch am 26. selbst von 12:00 bis 13:30 Uhr beim AStA-Stand im Mensafoyer anmelden.

Und ganz wichtig: Sollte es regnen findet der Flowmarkt trotzdem statt. Im Mensafoyer.

Den ganzen Artikel zum Flowmarkt findet Ihr hier: >>>Zum Artikel.

Flowmarkt

Liebe Studierenden,

das Semester neigt sich dem Ende zu, der Rundgang steht vor der Tür und bedauerlicherweise dann irgendwann auch wieder die Studiengebühren. Dabei hat man den letzten Groschen gerade in das Semesterprojekt gesteckt. Was nun?

Am 26.06 habt ihr die Möglichkeit von 14-19h Trödelzeugs und künstlerische Beiträge auf dem ersten studentischen HBK-Flowmarkt los zu werden!

Wie das geht? Am Sonntag den 26.06. könnt ihr euch von 12 – 13:30h bei uns im Mensafoyer anmelden. Dann könnt ihr euren Stand aufbauen, Tisch bzw. Decke oder sonstiges ist selbst mitzubringen. Für den Stand nehmen wir einen obligatorischen Euro Standgebühr, der später für enen guten Zweck gespendet wird (für was, wird noch bekannt gegeben). Ausserdem müsst ihr solange ihr den Stand habt als Pfand euren Personalausweis bei uns hinterlassen. Wenn eurer Stand nach Beendigung der Veranstaltung dann ordentlich hinterlassen wird, bekommt ihr selbstverständlich euren Personalausweis wieder.

Wir würden uns freuen, wenn der eine oder andere auch kleine oder große künstlerische Objekte verkaufen möchte…

Wir freuen uns schon!
Euer AStA

Pressemitteilung des Bündnis gegen Rechts nach dem 4.Juni

Nazi-Kundgebung in Braunschweig und Aufmarsch in Peine konnten nur unter massivem Polizeieinsatz durchgesetzt werden
Nachdem die Nazis bis vors Bundesverfassungsgericht geklagt hatten, wurde ihnen eine Kundgebung von 12.00 bis 15.00 Uhr am Bahnhof in Braunschweig erlaubt. Möglich war die Durchführung aber nur aufgrund eines gewaltigen Polizeiaufgebots (über 5000 Polizisten waren im Einsatz). Mehrere Tausend GegendemonstrantInnen waren auf den Beinen, um ihren Protest zu zeigen.

Um 10.00 Uhr fanden in unmittelbarer Nähe zum Braunschweiger Hauptbahnhof eine Kundgebung des DGB  auf dem Berliner Platz und eine des Bündnis gegen Rechts am Schilldenkmal statt, an denen sich insgesamt über 5000 Menschen beteiligten.

Gegen 12.00 Uhr zog eine Demonstration des DGB in die Braunschweiger Innenstadt, während über 500 Personen am Bahnhof blieben, um dort die Hetzreden der ungefähr 500 Nazis, weniger als erwartet, durch lautstarke eigene Beiträge zu übertönen. Da die Polizei den Nazi-Kundgebungsplatz weiträumig abgesperrt hatte, scheiterten alle Versuche, dichter an die Nazi-Kundgebung heran zu kommen.So wurde massiv verhindert, dass die GegendemonstrantInnen den Nazis zeigen konnten, dass sie hier nicht erwünscht sind.
Im Anschluss fuhren die Nazis weiter nach Peine, um dort noch einen Aufmarsch durchzuführen, den sie im Vorfeld bei der Stadtverwaltung Peine angemeldet und genehmigt bekommen hatten.
Vielen Protestierenden in Braunschweig war es jedoch nicht genug, sich nur in Braunschweig gegen die Nazis zu engagieren. Daher machten sich ab etwa 13.00 Uhr viele Menschen auf den Weg nach Peine. Dort sammelten sich im Laufe des Nachmittags mehrere hundert GegendemonstrantInnen und versuchten auf die von Dieter Riefling angemeldete Route zu kommen, um den Naziaufmarsch zu verhindern.

Auch hier verhinderten weiträumige Absperrungen der Polizei Blockaden des Naziaufmarsches. Immer wieder drängte die massiv und sehr aggressiv auftretende Polizei diese Versuche zurück, so dass die Nazis letztlich mit starker zeitlicher Verzögerung aufmarschieren konnten. Der Nachmittag in Peine war für die Antifaschistinnen und Antifaschisten geprägt von Absperrungen, Einsatz von Pfefferspray, Hunden und Schlagstöcken, Ingewahrsam- und  Festnahmen.

Insgesamt haben sich 39 Verletzte gemeldet (verletzt wurden diese durch den Einsatz von Pfefferspray, Schlagstöcken und durch einen Hundebiss), über 75 vorübergehende Ingewahrsamnahmen und über 10 Festnahmen sowie etliche Platzverweise.
Der 4. Juni hat mal wieder gezeigt, dass Naziaufmärsche nur statt finden können, wenn sie durch ein großes und massiv auftretendes Polizeiaufgebot geschützt werden.Es ist jedoch ein großer Erfolg der Mobilisierung des Braunschweiger Bündnis gegen Rechts, dass der Widerstand gegen den Naziaufmarsch so viele Menschen sowohl in Braunschweig als auch in Peine auf die Straße brachte. Auch in Zukunft wird das Bündnis gegen Rechts aktiv gegen Naziaktivitäten vorgehen.

	

4.Juni: Den Nazi-Aufmarsch in Braunschweig stoppen!

Am 4. Juni wollen Neonazis  unter dem rassistischen Motto „Tag der deutschen Zukunft – unser Signal gegen Überfremdung“ durch Braunschweig marschieren.
Das wollen wir nicht!
Darum rufen wir Euch zu vielfältigen Protestformen auf um den Nazis die Zukunft zu vermiesen.

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Leider ist davon auszugehen, dass der (von der Stadt Braunschweig verbotene) Aufmarsch vom Oberverwaltungsgericht genehmigt wird und mit geänderter Route oder stationärer Kundgebung stattfinden wird.

Am Donnerstag, 02.06. findet daher um 20:30h für alle Interessent_innen eine Informationsveranstaltung im Nexus statt.

Aktuelle Infos rund um den 4.6. gibt es auf www.buendnisgegenrechts.net und www.keinezukunftdervergangenheit.tk.

Eine Karte mit „Aktionsleitfaden“ hat die Initiative Keine Zukunft der Vergangenheit auf ihrem Blog online gestellt. >>> Zum Download!

Die Auftaktkundgebung (mit Musik und Reden) mit anschließender Demonstration des Bündnis gegen Rechts beginnt um 10:00 an der KZ-Gedenkstätte Schillstraße. >>> Zum Programm!

Bildet Euch, bildet andere, bildet Banden! Den Nazi-Aufmarsch am 4.Juni stoppen!

Surf-Tipp:

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat ein mehrseitiges Infopapier zum Thema Verbot von Naziaufmärschen veröffentlicht (hier zum runterladen als PDF: http://www.verwaltungsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/download/57661). Darin nimmt das Gericht auch Stellung zum Thema Blockaden:

“Inwieweit Blockadeaktionen gegen rechtsextreme Aufzüge zulässig sind, hängt daher weitgehend von den konkreten Umständen ab: Sie genießen den Schutz des Grundrechts der Versammlungsfreiheit, solange sie sich kommunikativer Mittel bedienen und nicht ausschließlich den Zweck verfolgen, die Veranstaltung, gegen die sie sich richten, mit physischen Mitteln zu verhindern. Das Verwaltungsgericht hat nach diesen Grundsätzen z. B. die von Gegendemonstranten herbeigeführte Sitzblockade auf der Langen Straße / Küchenstraße in Braunschweig im Juni 2005 als grundsätzlich geschützte Versammlung angesehen. Polizeiliche Maßnahmen gegen die Gegendemo sind dann nur unter engeren rechtlichen Voraussetzungen möglich: Kann ein Ausgleich nicht gefunden werden, da die eine Veranstaltung angemeldet und im Voraus geplant ist, die andere jedoch kurzfristig stattfindet und eine räumliche Trennung nicht möglich ist, ist Gefahren infolge der Gegendemonstration primär durch behördliche Maßnahmen gegen die behindernde Gegendemonstration    zu    begegnen … Die Polizei ist zwar grundsätzlich wegen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit dazu verpflichtet, rechtsradikale Demonstrationen, die sich auf dieses Grundrecht berufen dürfen, auch gegen Gegendemonstranten zu schützen. Auch dafür gibt es aber rechtliche Grenzen. So dürfen beispielsweise polizeiliche Zwangsmaßnahmen gegenüber Gegendemonstranten (wie der Einsatz von Wasserwerfern zur Räumung einer Straße) nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzen.”