Diversity-Workshops!

„Diversity (engl. für Diversität, Vielfältigkeit) steht für: Diversity (Soziologie), moderner Gegenbegriff zu Diskriminierung, um antidiskriminierende Maßnahmen argumentativ zu bündeln.“

Montagmorgen, den 21.11. startet um 9:00 Uhr in Raum 008/002 (Seminarraum bei der Mediothek) mit dem Antirassismus-Training der erste Workshop der Diversity-Reihe!

Im Januar und Februar folgen die beiden Workshops zu den Themen ‚Gender‘ und ‚Empowerment‘. Die Workshops können im Professionalisierungsbereich angerechnet werden.
Momentan haben von den ursprünglich 20 angemeldeten Teilnehmern leider nur sieben verbindlich zugesagt…. aber hoffentlich! finden sich ja am Montagmorgen noch ein paar mehr Teilnehmer zu Veranstaltungsbeginn ein!
 

Schaut dazu auch ins evv: https://evv.hbk-bs.de

Noch Fragen?
– immer, jeden Menge!
Doch die folgende Einladung richtet sich vor allem an alle Erstsemester:

Noch Fragen? – Treffen am 17. November

Elina Ije (unsere International-Student-Mentorin) und die Zentrale Studienberatung laden alle Erstsemester herzlich zur Veranstaltung „Noch Fragen?“ ein!
Hier können alle Fragen gestellt werden, die während der Enführungswoche oder in den ersten
Wochen des Wintersemesters noch offen geblieben sind.
Selbstverständlich sind auch Studierende höherer Semester willkommen!
WER: alle, vor allem Erstsemester
WAS: Noch Fragen?
WO: Gebäude 14, Raum 116 (ZQL / Besprechungsraum)
WANN: Donnerstag, 17. November, 16:00 Uhr

Arbeitsgruppe – „GOLDTOPF“

Eine Gruppe Studierende erarbeitet zur Zeit ein Konzept für den auf der Vollversammlung vorgestellten „Goldtopf“. 
Hinter dem Arbeitstitel verbirgt sich eine geraume Summe von ehemaligen Studiengebühren, die nun verausgabt werden müssen und die seinerzeit für studentische Belange gedacht waren.
Umso wichtiger, dass die Studierendenschaft diese Chance nutzt, mitzureden. 
 
Mitgestalten, was daraus wird?
Bei der AStA-Sitzung, Mittwoch 9.11. um 11.00 Uhr, in unserem Raum. 
– Goldtopftreffen #3!
 
Wem der Termin nicht passt, aber trotzdem interesse hat mitzuarbeiten, 
meldet sich bei Marie: m.dann@hbk-bs.de oder uns: asta@hbk-bs.de.
 
 

§ 52a Urheberrechtsgesetze

Vor ein paar Tagen kam eine wichtige Mail vom Präsidium über den Hochschulverteiler:
Rundschreiben des Präsidiums zum § 52a Urheberrechtsgesetze“.

 
– BITTE BEACHTEN UND SICH DAMIT AUSEINANDERSETZEN!
 
 
Die VG-Wort dazu auf ihrer Internetseite 
(http://www.vgwort.de/die-vg-wort.html, 07.11.2016):
„Die gemäß § 52a UrhG gesetzlich erlaubten Intranetnutzungen an Hochschulen, wie sie beispielsweise für digitale Semesterapparate von Bedeutung sind, werden bis zum 31.12.2016 pauschal vergütet. Im Jahr 2016 ist daher noch keine Einzelerfassung der Nutzungen nach § 52a UrhG durch die Hochschulen vorzunehmen.
Die VG WORT und die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) haben einen neuen Rahmenvertrag zur Vergütung gesetzlich erlaubter Intranetnutzungen an öffentlichen Hochschulen gemäß § 52a UrhG abgeschlossen. Der Vertrag tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2017 in Kraft. Er regelt die Einzelnutzung von Schriftwerken und Teilen von Schriftwerken zum Zweck der Lehre und Forschung und sichert gleichzeitig eine angemessene Vergütung für die Rechteinhaber.“
 
Die Konsequenzen daraus sind, dass ALLE Leute, auch Studierende spätestens zum 31.12. alle Texte, die nicht von ihnen selbst o.Ä. sind (aus Büchern, Onlineressourcen etc.), aus StudIP löschen sollen. 
Die VG Wort wird das überprüfen und sollten sie bei jemanden etwas finden, haftet die Personen persönlich.

Lest dazu die Stellungsnahe der LAK (LandesAstenKonferenz):

„Die VG Wort hat bemerkt, dass der Rahmenvertrag auf wenig Zuspruch von Seiten der Hochschulen stößt. Dementsprechend hat sie nun Verhandlungen mit der LHK Niedersachsen begonnen.“ (http://www.lak-niedersachsen.de/vg-wort/, 07.11.16)