Juli-Update zum Härtefallantrag

Zum von uns im Mai vorgeschlagenen Härtefallantrag zur Corona-bedingten Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020 auf das Studienguthaben gibt es Neuigkeiten.

Anträge nur mit dem Vordruck der LAK-Niedersachsen werden aufgrund eines Erlasses des Ministeriums abgelehnt. Das I-Amt verschickt in diesen Fällen standardisierte Ablehnungsbescheide. Auf politischer Ebene hat sich in Niedersachsen diesbezüglich momentan auch noch nichts getan. Dennoch besteht die Möglichkeit einen (ggf. korrigierten) Antrag einzureichen. Beachtet dafür bitte diese Punkte:

  1. Es ist nötig, dass ihr für euren Einzelfall die studienzeitverlängernden Auswirkungen konkret glaubhaft macht (ohne Nachweise). Der Antrag kann per E-Mail gestellt werden. Weitere Informationen findet ihr auf der Seite des I-Amts.
  2. Ein Härtefallantrag kann nur von Studierenden gestellt werden, die entweder bereits Langzeitstudiengebühren zahlen oder im nächsten Semester langzeitstudiengebührenpflichtig werden. Sollte dies nicht der Fall sein, empfehlen wir euch, zunächst für euch selbst ggf. Notizen über die studienzeitverlängernden Auswirkungen der Corona-Pandemie zu machen. Solltet ihr zu einem späteren Zeitpunkt langzeitstudiengebührenpflichtig werden, könnt ihr dann einen Härtefallantrag stellen.