Was ist eigentlich mit den Semesterbeiträgen?

Folgende Frage wurde uns seit Beginn des Semesters häufig gestellt: Können finanziell angeschlagene Studierende die Semesterbeiträge zurückbekommen oder kann es eine allgemeine Rückerstattung für alle geben?
Das finden wir an sich eine gute Idee. Die Antwort auf die Frage ist allerdings leider so komplex wie unzufriedenstellend.

Grundsätzliches

Eine generelle Rückerstattung von Semesterbeiträgen verursacht einen enormen Verwaltungsaufwand und es ist unklar, ob an das logistisch überhaupt machbar wäre. In jedem Fall würden wir als AStA stattdessen lieber die Beiträge für das kommende Semester anpassen. Dass das nicht ganz gerecht ist für die Leute, die die Uni verlassen, ist uns klar. Leider sehen wir aktuell keine andere Möglichkeit.

Die Semesterbeiträge, die wir erheben sind Solidarbeiträge, es besteht also ein Zwang, die Beiträge zu zahlen. Nur dadurch, dass jede*r den Beitrag zahlt, wird es insgesamt günstiger für alle. Aufgrund dieses Prinzips ist eine Rückerstattung der Beiträge absichtlich nur bei bestimmten Fällen vorgesehen.

Viele Beiträge können noch rückwirkend erstattet werden, wenn ein Urlaubssemester beantragt wurde. Die Rückerstattung der Semestertickets ist darüber hinaus nur möglich, wenn sich der*die betreffende Studierende nachweislich 120 zusammenhängende Tage nicht im Geltungsbereich aufhält. Mehr Infos stehen auf der Seite des I-Amts

Semesterbeiträge, die der AStA erhebt

  1. Das VRB-Semesterticket (ÖPNV Braunschweig) wird vermutlich noch von einigen genutzt, das Angebot seitens des VRB ist da. Solange der Verkehr nicht eingestellt wird, ist eine Rückerstattung gerade nicht realistisch.
  1. Im Vertrag zum landesweiten Semesterticket sind bereits Preisentwicklungen über mehrere Jahre geregelt. Sollte das Angebot dieses Semester weniger genutzt werden, bleibt der Preis in den Folgesemestern stabil anstatt kontinuierlich anzusteigen. Dennoch: Eine teilweise Rückerstattung des landesweiten Semestertickets wurde in der VLAK (dem Treffen aller Semesterticket-Referent*innen aller AStAs in Niedersachsen/Bremen) besprochen und im Gespräch mit der NITAG (Niedersachsentarif GmbH) thematisiert. Dabei gibt es allerdings noch zwei große Problemfelder:
  • Die NITAG kann nur bedingt für ihre Mitglieder (also die verschiedenen Verkehrsverbünde) sprechen. Die einzelnen Verkehrsbetriebe könnten das Vorhaben auch ablehnen.
  • Am Landesweiten Semesterticket beteiligen sich sehr viele Studierendenschaften mit jeweils unterschiedlichen hochschulinternen Regeln. An einigen Hochschulen stehen die Beiträge für das nächste Semester schon lange fest.
  1. Die AStA-Beiträge sind zur Erfüllung unserer Aufgaben unbedingt notwenig, wir besitzen keine anderen Einnahmen. Die Beiträge werden trotzdem zum Wintersemester verringert, da der AStA noch Überschüsse aus dem letzten Jahr hat.
  1. Beim Kultursemesterticket lohnt sich der Aufwand einer Rückerstattung nicht wirklich. Es handelt sich lediglich um 2€ pro Studierende*r und Semester. Die Theater haben anscheinend auch wieder geöffnet.

Semesterbeiträge, auf die wir keinen Einfluss haben

  1. Die allgemeine Verwaltungsgebühr wird vom Land erhoben, um die Staatsausgaben für Hochschulen zu entlasten. Das Geld geht nicht direkt an die Hochschulen, sondern fließt in den Landeshaushalt. Die Bereitschaft des Landes Niedersachsen, den Hochschuletat mit Steuermitteln, geht deutlich zurück. Der Etat der Hochschulen wurde gerade erst gekürzt. Um den Verwaltungskostenbeitrag zu. senken, wäre eine Änderung des NHG im Landtag notwendig.
  1. Der Studentenwerksbeitrag wird für die Arbeit der Studentenwerke aktuell dringend benötigt. Andere Einnahmen (Miete aus Wohnheimen, Mensaeinnnahmen) sind drastisch zurück gegangen. Die finanzielle Situation der Studierendenwerke in Niedersachsen war bereits vor der Krise problematisch.  Auch hier muss das Land oder der Bund dringend mehr Geld zur Verfügung stellen.
  2. Langzeitstudiengebühren können durch einen Härtefallantrag (siehe unsere letzten beiden Blogposts) vermieden werden. Den Antrag stellt ihr entweder per Post oder Mail beim Immatrikulationsamt. Die Musteranträge der LAK werden von den meisten Unis jedoch nicht mehr akzeptiert. Stattdessen sollt ihr individuell eure persönlichen Umstände darlegen und erklären, weshalb euch wegen der Coronapandemie in diesem Semester „unbillige Härte“ widerfahren ist.