Liebe Studierende,
Die Anmeldung muss bis zum 7.1.2014 erfolgt sein. Im Mensafoyer hängen bereits Listen mit allen wahlberechtigten Studierenden aus.
Wer sich dazu bereit erklärt, kann uns einfach an asta@hbk-bs.de eine Mail zusenden, wir leiten eure Namen weiter.
- mit bis zu 100 Planstellen für Professorenämter bis zu 19,
- mit 101 bis 200 Planstellen für Professorenämter bis zu 25,
- mit mehr als 200 Planstellen für Professorenämter bis zu 31.
für die Amtszeit vom 1.4.2014-31.3.2015 der studentischen Senatsvertreter*innen werden Kandidat*innen zur Wahlaufstellung gesucht!
Die aktuelle Amtszeit vertreten Max Oehme und Franca Özkan.
Landesrecht Niedersachsen
§ 41 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) – Senat
(1) 1Der Senat beschließt die Ordnungen der Hochschule, soweit diese Zuständigkeit nicht nach diesem Gesetz oder der Grundordnung der Fakultät oder einem anderen Organ zugewiesen ist. 2Für fakultätsübergreifende Studiengänge kann er Prüfungsordnungen beschließen. 3Er beschließt die Grundordnung und ihre Änderungen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder. 4Die Grundordnung und ihre Änderungen bedürfen der Genehmigung.