28.07.2020: Bitte beachtet unser Juli-Update zum Härtefallantrag. Einige Inhalte dieses Beitrags sind mittlerweile veraltet.
Das erste digitale Sommersemester ist für dich durch die Covid-19 Pandemie nur bedingt studierbar?
Als Lösung für dieses Problem nennt die Bundesregierung die Möglichkeit einen Härtefallantrag zu stellen.
Die LAK (Landes ASten Konferenz) hat uns allen einen solchen Antrag vorformuliert. Wenn einer der aufgeführten Punkte auf dich zutrifft, bist du definitiv berechtigt, diesen Antrag zu stellen. Du findest ihn hier http://www.lak-niedersachsen.de/wp-content/uploads/2020/05/Härtefallantrag-der-LAK.pdf
Ausfüllen, unterschreiben und an das Immatrikulationsamt der HBK Braunschweig adressiert in den Briefkasten werfen. Der befindet sich vor dem kleinen Parkplatz zum Verwaltungsgebäude, ein wahrliches Kunstwerk aus der analogen Steinzeit und einen Besuch wert, by the way. (Wenn nötig geht die Antragstellung auch per Mail von deiner offiziellen Adresse „Du“@hbk-bs.de)
Du ersparst dir dadurch, dass dieses Semester auf die Regelstudienzeit deines Studienguthabens angerechnet wird.
Im besten Fall bestimmt die niedersächsische Landesregierung ein Solidarsemester für alle (https://solidarsemester.de/).
Im schlechtesten Fall müssen die Hochschulen alle Anträge einzeln prüfen. In jedem Fall kannst du diese Möglichkeit nutzen, auch um zu zeigen, dass viel mehr Studierende betroffen sind, als von der Landesregierung angenommen.
Scheu dich nicht einen Antrag auszufüllen (Name, Studienfach, Matrikelnummer und Unterschrift) – hoffentlich wird so das Ausmaß der Notlage für die politischen Entscheidungsträger*innen sichtbar.
Falls du noch fragen hast, gibt’s hier die FAQs:
Warum sollte ich einen Antrag stellen?
Bei einem bewilligten Antrag wird das aktuelle Semester nicht auf dein Studienguthaben angerechnet. Das heißt, dass du ein Semester mehr hast, bevor du Langzeitstudiengebühren (500 Euro zusätzlich!) zahlen musst.
Was ist, wenn ich bereits Langzeitgebühren zahle?
Solltest du schon Langzeitgebühren zahlen, könntest du bei einem bewilligten Antrag auch das Recht auf eine Rückerstattung dieser bekommen!
Kann ich trotz Antrag Prüfungen absolvieren?
Ja es ist möglich Prüfungen zu absolvieren, da dieser Antrag sich ausschließlich auf das Studienguthaben bezieht und du nicht beurlaubt bist.
Hat der Antrag irgendwelche Nachteile?
Nein
Erhalte ich durch einen bewilligten Antrag automatisch länger Bafög?
Da sich der Antrag nur auf das Studienguthaben auswirkt, nicht direkt. Falls sich dein Studium jedoch Coronabedingt verzögern sollte, kannst du dies dem Bafög mitteilen und es wird im Einzelfall entschieden, ob eine Verlängerung der Förderung bewilligt wird. Hier kann ein bewilligter Antrag sicher unterstützend wirken.
Wo muss ich den Antrag abgeben?
Der Antrag muss bei deinem zuständigen Immatrikulationsamt abgegeben werden. Viele Immatrikulationsämter akzeptieren auch einen Antrag per Mail. Achte jedoch darauf, dass dieser in jedem Fall unterschrieben ist!
Wenn du noch mehr Informationen möchstest, die Seite der LAK ist hier zu finden:
https://www.lak-niedersachsen.de/2020/05/aufruf-zum-haertefallantrag-zur-nichtanrechnung-des-sommersemester2020/
Du hast noch andere Fragen zum Online Studium allgemein in diesem Semester?
Dann check die Corona Info Page der HBK: https://www.hbk-bs.de/aktuell/corona/