Über MeWi-spezifische Gremien an der HBK und TU informiert der Flyer der FG MeWi & MUK.
HBK-Gremien
Neben StuPa und AStA gibt es in der HBK und deren Umfeld diverse weitere Gremien, in denen ihr euch als Studierende hochschulpolitisch engagieren könnt.
Das vom AStA herausgegebene Organigramm versucht einen Überblick über die Zusammenhänge zwischen den HBK-Gremien zu geben. Externe Gremien wie der Verwaltungsrat des Studierendenwerks sind in ihm nicht aufgeführt.
Im Folgenden sind Gremien der HBK aufgelistet, an denen Studierende sich beteiligen können.
Senat
Sitze: 4 Studierende, davon 2 Abwesenheitsvertreter*innen (AV)
Wahl: Jährlich zum Ende des Wintersemesters durch alle Studierenden der HBK. Die 2 Studierenden mit den meisten Stimmen werden reguläre Mitglieder. Die folgenden 2 sind AVs. Die restlichen sind Nachrücker. Die Wahl wird durch die Hochschulverwaltung organisiert und durch den Senats-Wahlausschuss unterstützt/überwacht.
Tagungsintervall: monatlich
Relevante Dokumente: Grundordnung, Geschäftsordnung des Senats
Institutsvorstände
Die Institutsvorstände fassen Beschlüsse über die Angelegenheiten der sechs Institute der HBK. Jeder Studiengang ist eindeutig einem Institut zugeordnet.
- IFK: Freie Kunst (Diplom + Meisterschüler Freie Kunst, B. A. + M. Ed. Kunst Lehramt)
- IPK: Performative Künste und Bildung (B. A. + M. Ed. Darstellendes Spiel)
- IVK: Visuelle Kommunikation (B. A. Visuelle Kommunikation)
- IDF: Designforschung (M. A. Tranformation Design, B. A. Design in der digitalen Gesellschaft)
- IKW: Kunstwissenschaft (B. A. + M. A Kunstwissenschaft)
- IMW: Medienwissenschaften (M. A. Medienwissenschaften)
Anmerkung: B. A. Medienwissenschaften wird an der TU verwaltet.
Sitze: 2 Studierende pro Institut (davon 1 beratend)
Wahl: Durch alle studentischen Angehörigen des Instituts. Je nach Institut unterschiedlich geregelt (bei zuständiger Geschäftsstelle erfragen). Falls Wahl nicht institutsintern zustande kommt, ersatzweise Wahl durch das StuPa.
Tagungsintervall: monatlich
Relevante Dokumente: Grundordnung, jeweilige Institutsordnungen
Studienkommission (StuKo)
Die StuKo ist zuständig für die Angelegenheiten in Lehre, Studium und Prüfung und behandelt damit unmittelbar die Umstände unter denen ihr studiert. Die StuKo wirkt daraufhin, dass die Angehörigen der Studiengänge die Aufgaben in Lehre und Prüfung erfüllen. Sie kann Handlungsempfehlungen aussprechen, denen i. d. R. nachgekommen wird. Die StuKo ist zur Hälfte mit Studierenden besetzt.
Sitze: 12 Studierende (1 pro Institut + 1 AV pro Institut)
Wahl: durch stud. Mitglieder im Senat; StuPa schlägt vor
Tagungsintervall: 3 mal pro Semester während der Vorlesungszeit
Relevante Dokumente: Grundordnung, Geschäftsordnung der Studienkommission, Evaluationsordnung Lehre und Studium
Gemeinsame Studienkommission Medienwissenschaften (GSK)
Die GSK Medienwissenschaften der TU und HBK ist das wichtigste Gremium des B.A.-Studiengangs und trifft Entscheidungen über dessen Gestaltung, Verwendung von SQM uvm.
Sitze: 12 MeWi-Studierende (davon 6 HBK + 6 TU; jeweils 3 AV)
Wahl: durch stud. Mitglieder im Senat; StuPa schlägt vor
Tagungsintervall: alle 3 Monate
Relevante Dokumente: ?
Weite Infos: Flyer der FG MeWi & MUK
Präsidium und Hochschulrat (HSR)
Die studentische (beratende) Vertretung im Präsidium und Hochschulrat nimmt an dessen Sitzungen Teil und berät aus studentischer Perspektive. Sie sollte regelmäßig an AStA- und StuPa-Sitzungen sowie am Jour Fixe teilnehmen um über aktuelle Probleme auf dem Laufenden zu sein.
Das studentische beratende Mitglied im HSR ist per Gesetz (NHG) vorgeschrieben. Die studentische beratende Vertretung im Präsidium ist HBK-spezifisch. Anmerkung: Die Position ist im Hochschulentwicklungsplan 2020 der HBK BS auf S. 36 beschrieben: „Zur Verbesserung der Kommunikation mit den Studierenden soll ein studentisches Mitglied mit beratender Stimme an den Sitzungen des Präsidiums teilnehmen. Diese Regelung soll in die neu zu erstellende Grundordnung aufgenommen werden.“ – bisher (Stand Oktober 2020) ist dies nicht geschehen.
Sitze: 1 stud. beratendes Mitglied
Wahl: durch das StuPa
Tagungsintervall Präsidium: monatlich
Tagungsintervall Hochschulrat: halbjährlich
Relevante Dokumente: Grundordnung, Geschäftsordnung des Präsidiums, Geschäftsordnung des Hochschulrats
Studienqualitätskommission (SQK)
Die SQK entscheidet über die Verwendung von Studienqualitätsmitteln (SQM). Dies sind Gelder, die das Land Niedersachsen den Hochschulen zur Verbesserung und Sicherstellung der Qualität der Lehre zur Verfügung stellt. Die SQK ist zur Hälfte mit Studierenden besetzt.
Sitze: 4 Studierende (davon 2 AV)
Wahl: durch stud. Mitglieder im Senat; StuPa schlägt vor
Tagungsintervall: während der Vorlesungszeit monatlich, in der VLFZ nach Bedarf
Relevante Dokumente: Vergaberichtlinie Studienqualitätsmittel, Exkursionsrichtlinie, Workshoprichtlinie
SQM-Vergabekommission im IFK
Für das Institut Freie Kunst gibt es eine gesonderte Vergabekommission für die dezentralen Studienqualitätsmittel (SQM) des Instituts. Bei manchen anderen Instituten gibt es so eine Kommission nicht. Dann läuft es über die (zentrale) SQK.
Sitze: 4 Studierende im IFK (davon 2 AV)
Wahl: stud. Mitglied im IFK-Institutsvorstand; StuPa schlägt vor (?)
Tagungsintervall: Abstimmungen in der Regel monatlich im Umlaufverfahren per E-Mail
Relevante Dokumente: Vergaberichtlinie Studienqualitätsmittel (HBK und IFK), Exkursionsrichtlinie, Workshoprichtlinie
Weitere Dezentrale SQM-Vergabekommissionen / Dezentrale SQK-en
Einige weitere Institute haben offenbar Vergabekommissionen für die ihnen zugewiesenen dezentralen Studienqualitätsmittel (SQM) eingerichtet. Welche Institute das betrifft und wie genau die Wahl der studentischen Mitglieder abläuft ist uns momentan nicht klar. (Stand: März 2021)
Relevante Dokumente: Vergaberichtlinie Studienqualitätsmittel, Exkursionsrichtlinie, Workshoprichtlinie
Kommission für Gleichstellung
Sitze: 4 Studierende (davon 2 AV)
Wahl: durch stud. Mitglieder im Senat; StuPa schlägt vor
Tagungsintervall: ?
Relevante Dokumente: Grundordnung, Gewaltschutzrichtlinie
Auswahlkommissionen/Feststellungskommissionen
Es gibt in der Regel jeweils eine Auswahl-/Feststellungskommission pro Studiengang (FK+KL, DS, VK, DdG, TD, KW, MW). Sie beschließt über die Zulassung von Studienbewerbenden (Mappendurchsicht, Aufnahmegespräche…).
Sitze FK+ KL: 2 FK-Studierende + 2 KL-Studierende (jeweils 1 Mitglied und 1 AV)
Sitze TD: 4 TD-Studierende (davon 2 AV)
Sitze M. A. KW: 2 M. A. KW-Studierende (davon 1 AV)
Sitze M. A. MW: 2 M . A. MW-Studierende (davon 1 AV)
Wahl: durch stud. Mitglieder im Senat; StuPa oder stud. Mitglieder in Institutsvorständen schlagen vor(?)
Tagungsintervall: mehrere Termine nach den Bewerbungszeiträumen oder zu einzelnen Terminen im Jahr
Relevante Dokumente: FK+KL: Feststellungsordnung, andere: jeweilige Zulassungsordnung/Zugangsordnung
Prüfungsausschüsse
Es gibt einen Prüfungsausschuss pro Studienabschluss (Diplom, Meisterschüler, B. A., M. A., M. Ed.). Er achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der Prüfungsordnungen der HBK und entscheidet über Streitfälle.
Sitze B. A.: 2 B. A. nicht-MW-Studierende (davon 1 AV)
Sitze B. A. MW: 2 B. A. MW-Studierende (davon 1 AV)
Sitze M. A.: 2 M. A.-Studierende (davon 1 AV)
Sitze M. Ed.: 2 M. Ed.-Studierende (davon 1 AV)
Sitze Diplom: 2 FK-Studierende (davon 1 AV)
Wahl: durch stud. Mitglieder im Senat; stud. Mitglieder in den Institutsvorständen oder StuPa schlägt vor
Tagungsintervall: ?
Relevante Dokumente: jeweilige Prüfungsordnung ggf. Fachspezifische Anlagen
Meisterschüler*innenkommission
Entscheidet über Zulassung zum Meisterschüler*innenstudium und über die Ernennung zur*zum Meisterschüler*in.
Sitze: 2 Studierende des IFK (davon 1 AV)
Wahl: durch stud. Mitglieder im Senat; stud. Mitglieder im IFK-Vorstand oder StuPa schlägt vor
Tagungsintervall: ?
Relevante Dokumente: Meisterschüler*innenordnung
Senat-Wahlausschuss
Der Senatswahlausschuss kontrolliert und unterstützt die Durchführung der Senatswahl (Wahlhelfer, Auszählung der Stimmen). Die wesentliche Organisatorische Arbeit wird von der HBK-Verwaltung übernommen.
Für die StuPa-Wahl gibt es nochmal einen eigenen Wahlausschuss, der mit dem Senat-Wahlausschuss nichts zu tun hat. Die Wahltermine für StuPa und Senat werden jedoch in der Regel aufeinander abgestimmt.
Sitze: 4 Studierende (davon 2 AV)
Wahl: durch stud. Mitglieder im Senat
Tagungsintervall: ca. 5 einzelne kurze Sitzungen im Wintersemester
Relevante Dokumente: Wahlordnung der HBK
Berufungskommissionen
Eine Berufungskommission wird gegründet, wenn eine neue Professur berufen werden soll. Sie ist zuständig für die Ausschreibung der Professur bis zum endgültigen Vorschlag über die Bewerber*innen. Studentische Mitglieder müssen aus dem Institut sein, für das die Professur berufen wird. Sie dürfen in keinem Interessenkonflikt/Abhängigkeitsverhältnis zu den Bewerber*innen stehen.
Tagungsintervall: individuelle Sitzungen abhängig vom Berufungsverfahren
Relevante Dokumente: Richtlinie Berufungsverfahren, Handreichung zum Umgang mit Befangenheiten in Berufungsverfahren
Auswahlkommission Deutschlandstipendium (Jury)
Sitze: 2 Studierende
Tagungsintervall: einzelner Tag
Relevante Dokumente: Richtlinie Deutschlandstipendium, Stipendienprogramm-Gesetz
andere Gremien
Verwaltungsrat des Studierendenwerks
Überprüfung der Geschäftsführung des Studentenwerks Ostniedersachsen (Bilanzen, Beteiligung an wesentlichen Entscheidungen)
Sitze: 1 Studierende*r
Wahl: jährlich (Kalenderjahr) durch das StuPa
Tagungsintervall: ca. 2 Sitzungen im Jahr (in Braunschweig)
Relevante Dokumente: Satzung des Studentenwerks OstNiedersachsen, Beitragssatzung Studentenwerk OstNiedersachsen
Jour Fixe: Studierende / Präsidium
Monatliches Treffen von Vertreter*innen der Hochschulleitung – in der Regel Präsident*in sowie Hochschulvizepräsident*in (HVP) – und AStA, StuPa-Mitgliedern und stud. beratendem Mitglied im Präsidium und HSR. Das für Hochschulpolitik-Innen zuständige AStA-Mitglied koordiniert seitens der Studierendenschaft die Treffen. Themen werden in den AStA-Sitzungen gesammelt und dann mit Liste der stud. Teilnehmer*innen an die*den Präsident*in gemailt. Es können studentische Gäste zu spezifischen Themen eingeladen werden.